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Kinder |
Jugendliche |
Erwachsene |
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(10 - 13 Jahre) |
(14 - 17 Jahre) |
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Aufnahmegebühr |
0,00 € |
25,00 € |
50,00 € |
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Jahresbeiträge *) |
100,00 € |
125,00 € |
150,00 € |
incl. Vereinsgewässer |
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Reduziert bei Eintritt ab 01.07. |
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Jahresbeiträge einmalig |
75,00 € |
100,00 € |
125,00 € |
incl. Vereinsgewässer |
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Reduziert bei Eintritt ab 01.10. |
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Jahresbeiträge einmalig |
45,00 € |
60,00 € |
75,00 € |
incl. Vereinsgewässer |
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LFV-Sammelschein **) |
34,00 € |
34,00 € |
34,00 € |
Ruhrschein |
noch
nicht bekannt |
noch nicht bekannt |
noch nicht bekannt |
Emsschein |
noch nicht bekannt |
noch nicht bekannt |
noch nicht bekannt |
Rheinschein ***) |
44,00 € |
44,00 € |
44,00 € | |
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*) Ausnahmen: Auf schriftlichen Antrag kann eine Fördermitgliedschaft angestrebt werden. Der Antrag muss spätestens am 30.09. für das Folgejahr beim Vorstand vorliegen. Fördermitglieder und Inhaber eines "Bottrop Passes" (oder vergleichbarer Status in Nachbarstädten) zahlen 75,00 . Dieser Beitrag reduziert sich bei Eintritt ab 01.07. einmalig auf 50,00 , bei Eintritt ab 01.10. einmalig auf 25,00 . Danach gilt der vorgenannte Beitrag. Die Inhaber des "Bottrop Passes" und denen Gleichgestellte müssen die Beitragsminderung spätestens bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das Folgejahr beim Vorstand schriftlich unter Vorlage des "Bottop Passes" oder Vergleichbarem beantragen. Fördermitglieder haben den Status einer passiven Mitgliedschaft und können von daher keinerlei Erlaubnisscheine erwerben. Sie können jedoch ihren Status jederzeit durch Einzahlung des Restbetrages in eine aktive Mitgliedschaft umwandeln. Mehrfache Wechsel sind grundsätzlich möglich. Für Familien mit einem und mehr minderjährigen Kindern ist der Jahresbeitrag auf 325,00 begrenzt. Dieser Beitrag reduziert sich bei Eintritt ab 01.07. einmalig auf 275,00 , bei Eintritt ab 01.10. einmalig auf 175,00 . Danach gilt der vorgenannte Beitrag. **)
Incl. 4.00 € Versandkosten (Erlaubnisscheine werden grundsätzlich nur noch
per Einschreiben versendet). In diesem Sammelschein des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe sind folgende Gewässer enthalten: alle Kanalstrecken in NRW; annähernd die gesamte Lippestrecke; Holtwicker See, Wichumer See und Offlumer See im Münsterland, sowie Friller See und Bierder See in Ostwestfalen ***)
Incl. 4.00 € Versandkosten (Erlaubnisscheine werden grundsätzlich nur noch
per Einschreiben versendet). Beinhaltet die gesamte Rheinstrecke in NRW
(ausgenommen: Schutzzonen). Beim Erwerb von Rheinscheinen für Schwerbehinderte mit einer MdE ab 50 % sowie Altersruhegeldempfänger beträgt die Erlaubnisscheingebühr 20,00 .
Tages- und 3-Tages-Scheine werden wegen zu geringer Nachfrage zz. nicht mehr
angeboten. Anmerkung: Jahresscheine vom LFV Westfalen und Lippe e. V. und der IG Untere Ruhr sowie von der Rheinfischereigenossenschaft zu Königswinter, gibt es aus verständlichen Gründen nur für organisierte Angler. Für alle nichtorganisierten Angler stehen für diese Gewässer lediglich entstprechende Tagesscheine, mit zum Teil erheblichen Einschränkungen, zur Verfügung. - Wir haben keine Pflichtstunden. - Unsere Gewässer können rund um die Uhr das gesamte Jahr beangelt werden
(eine Einschränkung bildet der Südteil im Heidesee, der seit 01.01.2022 Angelverbotszone ist. Ausnahme bildet eine einzelne, noch einzurichtende Angelstelle rechts neben der Brücke, Blickrichtung nach Süden) - Neue Mitglieder sind uns jederzeit herzlich willkommen.
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Sollten wir
Ihr Interesse geweckt haben und Sie möchten mehr über unseren Verein erfahren bzw.
Sie haben sich bereits jetzt entschlossen Mitglied in unserem Verein zu werden, schreiben
Sie uns eine Email oder wenden Sie sich an die u. a. Adresse. Wir freuen uns darauf,
Sie bei uns begrüßen zu dürfen. |